Verordnung (EU) 2016/1628 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. September 2016 über die Anforderungen in Bezug auf die Emissionsgrenzwerte für gasförmige Schadstoffe und luftverunreinigende Partikel und die Typgenehmigung für Verbrennungsmotoren für nicht für den Straßenverkehr bestimmte mobile Maschinen und Geräte, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1024/2012 und (EU) Nr. 167/2013 und zur Änderung und Aufhebung der Richtlinie 97/68/EG (Text von Bedeutung für den EWR)
Um langfristigen Projekten im Eisenbahnsektor, die hohe Investitionen erfordern, Rechnung zu tragen, sollte gemäß der Richtlinie 2008/57/EG des Europäischen Parlaments und des Rates für Motoren, die zu Projekten gehören, die vor dem Beginn der Anwendung dieser Verordnung begonnen wurden und sich in einem fortgeschrittenen Stadium der Entwicklung befinden, eine Ausnahmegenehmigung vorgesehen werden.
Erwägungsgrund 35 32016R1628Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen