Erwägungsgrund 1 32020R1040
Die Verordnung (EU) 2016/1628 des Europäischen Parlaments und des Rates legt die Anforderungen für die Emissionsgrenzwerte für gasförmige Schadstoffe und luftverunreinigende Partikel und EU-Typgenehmigungsverfahren für verschiedene Klassen von Motoren für nicht für den Straßenverkehr bestimmte mobile Maschinen und Geräte fest.