Erwägungsgrund 2 32016R1686
Diese Resolutionen werden durch den Gemeinsamen Standpunkt 2002/402/GASP des Rates betreffend restriktive Maßnahmen gegen Mitglieder der Organisationen ISIL (Da'esh) und Al-Qaida und andere mit ihnen verbündete Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen sowie durch die Verordnung (EG) Nr. 881/2002 des Rates in das Unionsrecht umgesetzt.