Erwägungsgrund 5 32016R1686
Diese Verordnung sollte im Einklang mit den Grundrechten und Grundsätzen angewandt werden, die vor allem mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union anerkannt wurden, insbesondere mit dem Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf und ein unparteiisches Gericht, dem Eigentumsrecht und dem Recht auf Schutz personenbezogener Daten.