Erwägungsgrund 4 32016R0178
Die Unionsliste der Aromen und Ausgangsstoffe enthält mehrere Stoffe, bei denen die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit die Bewertung noch nicht abgeschlossen hat oder bei denen sie zusätzliche wissenschaftliche Daten angefordert hat, um die Bewertung abzuschließen. Für vier dieser Stoffe, nämlich Vetiverol (FL-Nr. 02.214), Vetiverylacetat (FL-Nr. 09.821), 2-Acetyl-1,4,5,6-tetrahydropyridin (FL-Nr. 14.079) und 2-Propionylpyrrolin 1 % in Pflanzenöltriglyceriden (FL-Nr. 14.168), haben die für das Inverkehrbringen dieser Aromastoffe verantwortlichen Personen jetzt den Antrag zurückgezogen. Die genannten Aromastoffe sollten daher aus der Unionsliste gestrichen werden.