Erwägungsgrund 5 32016R0178
In Bezug auf den Stoff Methyl-2-mercaptopropionat (FL-Nr. 12.266) hat die für das Inverkehrbringen dieses Aromastoffes verantwortliche Person erklärt, dass sie seine Verwendung nicht mehr unterstützt. Dieser Aromastoff sollte daher aus der Unionsliste gestrichen werden.