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Die Verordnung (EG) Nr. 223/2009 bietet einen Bezugsrahmen für europäische Statistiken. Insbesondere wird die Einhaltung der Grundsätze der fachlichen Unabhängigkeit, Unparteilichkeit, Objektivität, Zuverlässigkeit, statistischen Geheimhaltung und Kostenwirksamkeit gefordert.
Die Verordnung (EG) Nr. 223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates bildet einen Bezugsrahmen für europäische demografische Statistiken. Insbesondere…
Die Verordnung (EG) Nr. 223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates bildet den Bezugsrahmen für europäische Statistiken. Nach der genannten Verordnung…
Die Verordnung (EG) Nr. 223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2009 über europäische Statistiken bildet einen Bezugsrahmen für die…
Die Verordnung (EG) Nr. 223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2009 über europäische Statistiken , die den Bezugsrahmen für diese…
Die Verordnung (EG) Nr. 223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates bietet einen Bezugsrahmen für europäische Statistiken über Wanderung und…
Die Verordnung (EG) Nr. 223/2009 enthält die Vorschriften für die Erstellung von Statistiken gemäß dem Grundsatz der statistischen Geheimhaltung und sieht vor,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.