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Die Verordnung (EG) Nr. 223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates schafft einen Rahmen für die Entwicklung, Erstellung und Verbreitung europäischer Statistiken auf der Grundlage gemeinsamer statistischer Grundsätze. In der Verordnung werden Qualitätskriterien festgelegt, und es wird auf die Notwendigkeit verwiesen, den Beantwortungsaufwand für die Auskunftgebenden möglichst gering zu halten und zu dem allgemeineren Ziel der Verringerung der entstehenden Verwaltungslasten beizutragen.
Die Verordnung (EG) Nr. 223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates bildet den Bezugsrahmen für europäische Statistiken. Nach der genannten Verordnung…
Mit der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 wird ein Rechtsrahmen für die Entwicklung, Erstellung und Verbreitung europäischer Statistiken geschaffen, der auch…
Die Verordnung (EG) Nr. 223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2009 über europäische Statistiken , die den Bezugsrahmen für diese…
Die Verordnung (EG) Nr. 223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2009 über europäische Statistiken bildet einen Bezugsrahmen für die…
Mit der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2009 über europäische Statistiken wurde mit Blick auf die…
Die Verordnung (EG) Nr. 223/2009 bietet einen Referenzrahmen für europäische Statistiken und verpflichtet die Mitgliedstaaten dazu, die statistischen Grundsätze…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.