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Quarantäneschädlinge, die im Gebiet der Union auftreten, in bestimmten, als „Schutzgebiete“ ausgewiesenen Teilen dieses Gebiets jedoch nicht, und deren Auftreten allein innerhalb dieser Schutzgebiete nicht hinnehmbare wirtschaftliche, soziale oder ökologische Folgen hätte, sollten eigens identifiziert und in eine Liste der „Schutzgebiet-Quarantäneschädlinge“ eingetragen werden. Das Einführen von Schutzgebiet-Quarantäneschädlingen in die jeweiligen Schutzgebiete bzw. ihre Verbringung innerhalb dieser Gebiete oder ihre Freisetzung in diesen Gebieten sollte verboten werden.
Tritt ein Quarantäneschädling im Gebiet der Union auf, jedoch nicht im Gebiet eines Mitgliedstaats oder einem Teil davon, und ist dieser Schädling kein…
Die Kommission stellt im Wege eines Durchführungsrechtsakts eine Liste der Schädlinge auf, die in Bezug auf das Gebiet der Union die Bedingungen des Artikels 3…
Ein Quarantäneschädling wird als „Unionsquarantäneschädling“ bezeichnet, wenn es sich bei dem im Einleitungsteil von Artikel 3 genannten Gebiet um das Gebiet…
Es sollten Kriterien zur Identifizierung von Schädlingen aufgestellt werden, für die Maßnahmen zur Verhütung der Einschleppung und Ausbreitung im gesamten…
Es sind Verbote und besondere Anforderungen — ähnlich wie für das Gebiet der Union — in Bezug auf das Einführen von Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und anderen…
Schädlinge, die keine Unionsquarantäneschädlinge sind und die hauptsächlich durch bestimmte zum Anpflanzen bestimmte Pflanzen übertragen werden, deren Auftreten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.