Erwägungsgrund 32 32016R2031
Es sind Verbote und besondere Anforderungen — ähnlich wie für das Gebiet der Union — in Bezug auf das Einführen von Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und anderen Gegenständen, von denen aufgrund der Wahrscheinlichkeit, dass sie einem Schutzgebiet-Quarantäneschädling als Wirt dienen, ein nicht hinnehmbares Risiko ausgeht, in Schutzgebiete bzw. deren Verbringung innerhalb von Schutzgebieten festzulegen.