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Für Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und andere Gegenstände, die direkt an die Endnutzer, einschließlich Hobbygärtner, geliefert werden, sollte kein Pflanzenpass erforderlich sein. Es sollten jedoch gewisse Ausnahmen vorgesehen werden.
Für die Verbringung von Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen oder anderen Gegenständen, die direkt an einen Endnutzer, einschließlich Hobbygärtner, geliefert werden,…
Sie sind in einer Weise vorbereitet, dass sie ohne weitere Vorbereitung zum Verkauf an Endnutzer angeboten werden können, und es besteht nicht die Gefahr der…
Findet Artikel 33 Absatz 2 Anwendung, so wird kein Pflanzenpass nach Absatz 1 dieses Artikels für Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse oder andere Gegenstände…
Abweichend von den Absätzen 1, 2, und 3 wird für Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse oder andere Gegenstände, für die die Artikel 56, 57 und 58 gelten, kein…
Abweichend von den Absätzen 1, 2, und 3 wird kein Pflanzenpass für Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse oder andere Gegenstände benötigt, für die die Artikel 46, 47,…
die betreffenden Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse oder anderen Gegenstände genügen gegebenenfalls weiterhin den Anforderungen nach den Artikeln 85 und 86;
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.