Erwägungsgrund 79 32016R2031
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse in Bezug auf die Festlegung besonderer Regelungen in Bezug auf das Material, die Behandlung und die Markierung, was die Reparatur von Verpackungsmaterial aus Holz anbelangt; die Festlegung der formalen Anforderungen an Attestierungen mit Ausnahme der Markierung für Verpackungsmaterial aus Holz; die Festlegung der Verfahren für die Ausstellung des Vorausfuhrzeugnisses; sowie die Festlegung besonderer Vorschriften für die Übermittlung von Meldungen übertragen werden.