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Die Notwendigkeit solcher Maßnahmen wird seit Langem anerkannt. Sie sind Gegenstand internationaler Abkommen und Übereinkünfte, unter anderem des Internationalen Pflanzenschutzübereinkommens (IPPC), das am 6. Dezember 1951 im Rahmen der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation (FAO) der Vereinten Nationen geschlossen und dessen neue, überarbeite Fassung im November 1997 auf der 29. Tagung der FAO-Konferenz angenommen wurde. Die Union und alle ihre Mitgliedstaaten sind Vertragsparteien des IPPC.
Das Internationale Pflanzenschutzübereinkommen (nachstehend „IPPC-Übereinkommen“ genannt) wurde von der FAO-Konferenz im Jahr 1951 geschlossen und trat im…
Das IPPC-Übereinkommen wurde 1997 ein zweites Mal revidiert, um es mit dem im Rahmen der Schlussakte der Uruguay-Runde geschlossenen Übereinkommen über die…
Der Anhang des von der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) geschlossenen Internationalen Pflanzenschutzübereinkommens…
Die Europäische Gemeinschaft beantragt den Beitritt zum Internationalen Pflanzenschutzübereinkommen (nachstehend „IPPC-Übereinkommen“ genannt), soweit es Fragen…
Die Gemeinschaft ist Vertragspartei des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1982 („UNCLOS“); sie hat das Übereinkommen der Vereinten…
Das Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP) und die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation (FAO) wurden damit beauftragt, die Sekretariatsarbeiten für…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.