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Das IPPC-Übereinkommen wurde 1997 ein zweites Mal revidiert, um es mit dem im Rahmen der Schlussakte der Uruguay-Runde geschlossenen Übereinkommen über die Anwendung gesundheitspolizeilicher und pflanzenschutzrechtlicher Maßnahmen in Einklang zu bringen, um Übereinstimmung mit dem neuen System für die Ausarbeitung internationaler Standards im Rahmen des internationalen Pflanzenschutzes zu gewährleisten und um den Mitgliedsorganisationen der FAO die Möglichkeit zu geben, dem Übereinkommen als Vertragspartei beizutreten. Die Neufassung wurde im November 1997 von der FAO-Konferenz mit der Entschließung Nr. 12/97 angenommen.
Das Internationale Pflanzenschutzübereinkommen (nachstehend „IPPC-Übereinkommen“ genannt) wurde von der FAO-Konferenz im Jahr 1951 geschlossen und trat im…
Die 1997 vorgenommenen Änderungen des IPPC sind zwar noch nicht in Kraft getreten, doch gemäß der Entschließung Nr. 12/97 der 29. Tagung der FAO-Konferenz…
Der Anhang des von der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) geschlossenen Internationalen Pflanzenschutzübereinkommens…
Das 1982 geschlossene Internationale Übereinkommen zur Harmonisierung der Warenkontrollen an den Grenzen (nachstehend „das Übereinkommen“) wurde durch die…
Das IPPC wurde 1979 und 1997 grundlegend geändert. Bei diesen Änderungen wurden unterschiedliche Zeugnismuster zugelassen, die Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und…
Eines der Hauptziele des IPPC-Übereinkommens besteht darin, ein gemeinsames und wirkungsvolles Vorgehen gegen die Verbreitung und Einschleppung von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.