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Die Europäische Gemeinschaft beantragt den Beitritt zum Internationalen Pflanzenschutzübereinkommen (nachstehend „IPPC-Übereinkommen“ genannt), soweit es Fragen betrifft, die in ihre Zuständigkeit fallen.
Die Neufassung des IPPC-Übereinkommens, die im November 1997 auf der 29. Tagung der FAO-Konferenz mit der Entschließung Nr. 12/97 angenommen wurde, ist in Anhang I wiedergegeben.
Das IPPC-Übereinkommen wurde 1997 ein zweites Mal revidiert, um es mit dem im Rahmen der Schlussakte der Uruguay-Runde geschlossenen Übereinkommen über die…
Das Internationale Pflanzenschutzübereinkommen (nachstehend „IPPC-Übereinkommen“ genannt) wurde von der FAO-Konferenz im Jahr 1951 geschlossen und trat im…
Die Mitgliedstaaten akzeptieren für die Zwecke von Artikel 13 Absatz 1 Ziffer ii) der Richtlinie 2000/29/EG amtliche „Pflanzengesundheitszeugnisse“ oder…
Die Änderungen der überarbeiteten Fassung treten am dreißigsten Tag nach ihrer Annahme durch zwei Drittel der Vertragsparteien in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt ist…
In accordance with the provisions of Article II(7) of the FAO Constitution, the European Community hereby declares that its declaration of competence submitted…
Die Gemeinschaft tritt dem Übereinkommen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen über die Annahme einheitlicher technischer Vorschriften für…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.