Verordnung (EU) 2016/2096 der Kommission vom 30. November 2016 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1254/2009 der Kommission zur Festlegung der Bedingungen, unter denen die Mitgliedstaaten von den gemeinsamen Grundnormen für die Luftsicherheit in der Zivilluftfahrt abweichen und alternative Sicherheitsmaßnahmen treffen können (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Verordnung (EU) Nr. 1254/2009 sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 3 32016R2096
Erwägungsgrund 3 32016R2096Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen