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Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 847/96 des Rates sollten die Bestände ermittelt werden, für die verschiedene dort genannte Maßnahmen gelten. Bei Beständen, für die für das Jahr der TAC-Festsetzung keine gezielte wissenschaftlich begründete Bewertung der Fangmöglichkeiten vorliegt, sollten vorsorgliche TAC festgesetzt werden; andernfalls sollten analytische TAC gelten. In Anbetracht der Gutachten des ICES und des STECF sollten für Tiefseebestände, für die keine wissenschaftlich begründete Bewertung der jeweiligen Fangmöglichkeiten vorliegt, vorsorgliche TAC festgesetzt werden.
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 847/96 des Rates sollten die Bestände ermittelt werden, für die verschiedene dort genannte Maßnahmen gelten. Bei Beständen, für…
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 847/96 des Rates vom 6. Mai 1996 zur Festlegung zusätzlicher Bestimmungen für die jahresübergreifende Verwaltung der TACs und…
Für Bestände, für die für das betreffende Jahr keine gezielte wissenschaftlich begründete Einschätzung der Fangmöglichkeiten vorliegt, werden vorsorgliche TACs…
Bei Beständen, für die keine ausreichenden oder zuverlässigen Daten zur Abschätzung der Bestandsgröße existieren, sollte bei der Entscheidung über…
Bei der Festsetzung der TACs gemäß Artikel 8 der Verordnung (EWG) Nr. 3760/92 legt der Rat fest, — für welche Bestände vorsorgliche TACs und für welche Bestände…
Bei Beständen, für die keine ausreichenden oder zuverlässigen Daten zur Abschätzung der Bestandsgröße existieren, sollte bei der Entscheidung über…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.