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Portugal hat am 15. September 2016 gemäß Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 847/96 einen Antrag an die Kommission gerichtet, die TAC für Sardellen für 2016 in den ICES-Untergebieten IX und X und im CECAF-Gebiet 34.1.1 (Unionsgewässer) auf 15 000 Tonnen zu erhöhen. In seinem Gutachten vom 21. Oktober 2016 hat der ICES bestätigt, dass dieser Sardellenbestand in außergewöhnlich gutem Zustand ist und dass eine Fangmenge von 15 000 Tonnen für 2016 als nachhaltig angesehen werden kann. Die Verordnung (EU) 2016/72 des Rates sollte daher entsprechend geändert werden.
1. Die zulässige Gesamtfangmenge (TAC) für den Sardellenbestand im ICES-Untergebiet VIII im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 218/2009 des Europäischen Parlaments…
Die zulässige Gesamtfangmenge (TAC) für den Sardellenbestand im ICES-Untergebiet VIII im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 218/2009 und ihre Aufteilung auf die…
Die zulässige Gesamtfangmenge (TAC) für den Sardellenbestand im ICES-Untergebiet VIII im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 218/2009 und ihre Aufteilung auf die…
Die zulässige Gesamtfangmenge (TAC) für den Sardellenbestand im ICES-Gebiet VIII gemäß der Abgrenzung in der Verordnung (EG) Nr. 218/2009 und ihre Aufteilung…
In Anhang IA der Verordnung (EU) 2016/72 erhält die Tabelle zu Sardellen in den ICES-Untergebieten IX und X und in den Unionsgewässern des CECAF-Gebiets 34.1.1…
Gemäß Verordnung (EU) 2016/72, geändert durch die Verordnung (EU) 2016/458 des Rates , ist die zulässige Gesamtfangmenge (TAC) für Sandaal in den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.