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Das Wissenschaftliche Gremium für Kontaminanten in der Lebensmittelkette der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat auf seiner 68. Vollversammlung bestätigt, dass diese verschiedenen Formen von Calciumnitratlösungen sich nur in der Hydrationszahl unterscheiden, und den Schluss gezogen, dass ihr Vorhandensein sich im Vergleich zu den ursprünglich in dem kombinierten Eintrag aufgeführten Stoffen nicht auf die toxikologischen Eigenschaften und die chemische Reaktivität auswirkt.
In der Liste der zulässigen vorherigen Ladungen beschreibt der kombinierte Eintrag „Ammoniumnitratlösung; Calciumnitratlösung (CN-9-Lösung) und ihr Doppelsalz“…
Das Wissenschaftliche Gremium für Kontaminanten in der Lebensmittelkette bei der EFSA nahm am 2. Juni 2004 auf Ersuchen der Kommission ein Gutachten bezüglich…
Gemäß Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1331/2008 ersucht die Kommission die Behörde um ein Gutachten, um die EU-Liste der Lebensmittelzusatzstoffe in…
Die Behörde gab am 28. Oktober 2015 eine Stellungnahme ab (Frage EFSA-Q-2015-00579) und kam zu dem Schluss, dass die Unterschiede bei der…
Bezüglich Nitriten kam die EFSA in ihrem Gutachten vom 25. März 2009 zu dem Schluss, dass für Schweine und Rinder als repräsentative empfindliche, zur…
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat die Sicherheit von Eisentartrat, einem Komplexierungsprodukt von Natriumtartrat und Eisen-(III)-Chlorid,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.