Gesetze
Gesetz wird geladen …
Im Einklang mit dem Dossier nach Anhang XV handelt es sich bei dem Grenzwert von 0,01 Gew.- %, wie von RAC und SEAC bestätigt wird, um die niedrigste Konzentration, bei der von einer absichtlichen Behandlung von Textilien mit NPE ausgegangen werden kann. Wie die im Zuge der öffentlichen Konsultation eingegangenen Anmerkungen bestätigten, brächte ein Grenzwert unterhalb von 0,01 Gew.- % erhebliche Schwierigkeiten bei der Durchsetzung mit sich, weil Textilien aufgrund einer zufälligen Exposition während des Herstellungsprozesses mit NPE in derart niedrigen Konzentrationen kontaminiert werden können. Überdies würde die Senkung des Grenzwerts von 0,01 % um den Faktor fünf (auf 0,002 Gew.- %) die Emissionen nur um einen Faktor von etwa 1,25 reduzieren, was die NPE-Konzentrationen in Oberflächengewässern um zusätzliche 5 % gegenüber dem Grenzwert von 0,01 Gew.- % eindämmen würde.
Einigen in dem Dossier nach Anhang XV erwähnten Marktstudien zufolge wurden NPE in Textilerzeugnissen in unterschiedlichen Konzentrationen nachgewiesen. Das…
Am 3. Juni 2014 nahm der RAC einvernehmlich eine Stellungnahme über die im Dossier nach Anhang XV vorgeschlagene Beschränkung an, in der das Risiko aufgrund der…
Es wird davon ausgegangen, dass gebrauchte Textilien üblicherweise mehrmals gewaschen werden, bevor sie an Dritten abgegeben oder ihnen bereitgestellt werden,…
Am 2. August 2013 reichte das Königreich Schweden gemäß Artikel 69 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 ein Dossier (im Folgenden das „Dossier nach Anhang…
Während der öffentlichen Konsultation über das Dossier nach Anhang XV empfahl Schweden, NP vom Beschränkungsvorschlag auszunehmen, da es nicht absichtlich in…
Die Beschränkung im Rahmen der Einträge 28, 29 und 30 von Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 verweist auf einen spezifischen Konzentrationsgrenzwert,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.