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Der Amtsträger hat vom Zeitpunkt der Aufnahme seiner Amtstätigkeit bis zum letzten Tag des Monats, in dem er aus dem Amt ausscheidet, Anspruch auf eine Residenzzulage in Höhe von 15 % seines Grundgehalts.
Die Mitglieder der Staatsregierung, die ihren Hauptwohnsitz nicht am Sitz der Staatsregierung haben und eine Wohnung oder sonstige Unterkunft am Sitz der…
1Der Ministerpräsident hat Anspruch auf eine Amtswohnung mit Ausstattung. 2Den Ministern kann eine Amtswohnung zugewiesen werden. 3Wird eine Amtswohnung zur…
Der Bundeskanzler hat Anspruch auf eine Amtswohnung mit Ausstattung. Den Bundesministern kann eine Amtswohnung zugewiesen werden. Ist eine Amtswohnung zur…
Die Dienstaufwandsentschädigung für die in § 1 Satz 2 aufgeführten Amtsträger beträgt monatlich 163 EUR.
Nach dem Ausscheiden aus dem Amt hat der Amtsträger Anspruch auf ein Ruhegehalt auf Lebenszeit, das von dem Tag an gezahlt wird, an dem er das Ruhestandsalter…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.