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Die Union ist in hohem Maße abhängig von der Einfuhr von Rohstoffen zur Herstellung von Gelatine und Kollagen. Betriebe, die solche Rohstoffe herstellen, wenden spezifische Behandlungen an, um Gefahren für die Gesundheit von Mensch und Tier im Zusammenhang mit diesen Rohstoffen auszuschließen. Es ist daher angebracht, diese Behandlungen vor dem Inverkehrbringen in der Union zu genehmigen.
Es muss sichergestellt werden, dass die Rohstoffe zur Herstellung von Gelatine und Kollagen für den menschlichen Verzehr aus Quellen stammen, die den in den…
Rohmaterialien für die Herstellung von Gelatine und Kollagen, die nicht für den menschlichen Verzehr vorgesehen sind, können in den Anlagen gelagert, bearbeitet…
In der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 sind die von Lebensmittelunternehmern einzuhaltenden spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs…
In Kapitel II wird folgende Nummer 3 angefügt: „3. Nach der in der Richtlinie 97/78/EG vorgesehenen Veterinärkontrolle und unbeschadet der Bedingungen in…
Landwirtschaftlichen Erzeugnissen, die bestimmten Anforderungen und/oder Preisbedingungen genügen, kann in gewissen Fällen bei der Einfuhr in Drittländer eine…
Es ist angebracht, die Anforderungen an das Herstellungsverfahren für Kollagen anzupassen, um praktische Änderungen in Fällen zu erlauben, in denen eine…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.