Art. 1 Abs. 2 32006R1931Diese Verordnung gestattet den Mitgliedstaaten, zur Durchführung der mit dieser Verordnung festgelegten Regelung für den kleinen Grenzverkehr bilaterale…
Art. 13 Abs. 1 32006R1931Zur Durchführung der Regelung für den kleinen Grenzverkehr können die Mitgliedstaaten mit benachbarten Drittstaaten bilaterale Abkommen schließen, die im…
Erwägungsgrund 1 32011R1342VERORDNUNG (EU) Nr. 1342/2011 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 13. Dezember 2011 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1931/2006 bezüglich der Erweiterung des Grenzgebiets um den Oblast Kaliningrad und bestimmte polnische Verwaltungsbezirke
Die Unionsvorschriften zum kleinen Grenzverkehr, die in der seit 2007 geltenden Verordnung (EG) Nr. 1931/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.…
Art. 20 32006R1931Änderung der Bestimmungen des Übereinkommens von Schengen Die Bestimmungen des Artikels 136 Absatz 3 des Übereinkommens von Schengen erhalten folgende Fassung:…
Art. 7 Abs. 1 32006R1931Es wird eine Grenzübertrittsgenehmigung für den kleinen Grenzverkehr eingeführt.