Erwägungsgrund 11 32016R0399
Zur Prüfung, ob die Einreisebedingungen für Drittstaatsangehörige gemäß dieser Verordnung erfüllt sind, und zur erfolgreichen Wahrnehmung ihrer Aufgaben sollten die Grenzschutzbeamten alle erforderlichen verfügbaren Informationen, einschließlich Abfragen des VIS, nutzen.