Erwägungsgrund 32 32024R3011
Die in der Richtlinie 2012/29/EU des Europäischen Parlaments und des Rates verankerten Rechte der Opfer, einschließlich des Rechts auf Information, sollten bei der Anwendung dieser Verordnung berücksichtigt werden. Diese Verordnung sollte nicht so ausgelegt werden, als hindere sie die Mitgliedstaaten daran, Opfern in ihrem nationalen Recht weitergehende Rechte zu gewähren, als sie im Unionsrecht vorgesehen sind.