Erwägungsgrund 1 32006R1931
In ihrer Mitteilung „Auf dem Weg zu einem integrierten Grenzschutz an den Außengrenzen der EU-Mitgliedstaaten“ hat die Kommission die Notwendigkeit hervorgehoben, zur Konsolidierung des Rechtsrahmens der Gemeinschaft im Bereich der Außengrenzen Vorschriften über den kleinen Grenzverkehr auszuarbeiten. Diese Notwendigkeit hat der Rat am 13. Juni 2002 mit der Annahme des „Plans für den Grenzschutz an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union“ bekräftigt, den der Europäische Rat auf seiner Tagung vom 21. und 22. Juni 2002 in Sevilla gebilligt hat.