Erwägungsgrund 1 32020R1055
Die Erfahrung mit der Umsetzung der Verordnungen (EG) Nr. 1071/2009 und (EG) Nr. 1072/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates hat gezeigt, dass in einigen Punkten noch Spielraum für Verbesserungen der Bestimmungen dieser Verordnungen besteht.