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Unternehmer und Angehörige der mit Tieren befassten Berufe verfügen über angemessene Kenntnisse über
Tierseuchen, einschließlich der auf den Menschen übertragbaren;
Grundsätze des Schutzes vor biologischen Gefahren;
die Wechselwirkung zwischen Tiergesundheit, Tierwohl und menschlicher Gesundheit.
die gute Tierhaltungspraxis für die in ihrer Obhut befindlichen Tierarten;
Resistenzen gegen Behandlungen, einschließlich der Antibiotikaresistenz, und ihre Auswirkungen.
Inhalt und Umfang der gemäß Absatz 1 erforderlichen Kenntnisse hängen ab von
den Arten und Kategorien der gehaltenen Tiere oder der Erzeugnisse im Zuständigkeitsbereich der Unternehmer und Angehörigen der mit Tieren befassten Berufe sowie der Art ihrer beruflichen Beziehung mit diesen Tieren oder Erzeugnissen;
der Erzeugungsart;
den wahrgenommenen Aufgaben.
Die Kenntnisse gemäß Absatz 1 werden auf eine der folgenden Arten erworben:
Berufserfahrung oder Schulung;
vorhandene Programme in Landwirtschafts- oder Aquakultursektoren, die für die Tiergesundheit relevant sind;
formale Ausbildung;
andere Erfahrungen oder andere Schulungen, die zum gleichen Kenntnisstand führen wie dem unter den Buchstaben a, b oder c genannten.
Unternehmer, die künftige Heimtiere verkaufen oder anderweitig das Eigentum an ihnen übertragen, stellen den künftigen Tierhaltern grundlegende Informationen über die in Absatz 1 genannten Bereiche, die für das betreffende Heimtier relevant sind, zur Verfügung.
Kenntnisse über Tiergesundheit, einschließlich Symptome und Auswirkungen von Seuchen und Präventionsmöglichkeiten (u.a. Schutz vor biologischen Gefahren,…
sie beteiligen sich aktiv an
Unternehmer, die mit Tieren arbeiten, können die Gesundheit der Tiere und Produkte, für die sie zuständig sind, am besten beobachten und gewährleisten. Daher…
Tätigkeiten im Zusammenhang mit
neu auftretende Seuchen.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.