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Um zu gewährleisten, dass Tiere, Zuchtmaterial und Erzeugnisse tierischen Ursprungs aus Drittländern oder Drittlandsgebieten Tiergesundheitsanforderungen entsprechen, die den im Unionsrecht vorgesehenen mindestens gleichwertig sind, ist es unerlässlich, dass sie geeigneten Kontrollen durch die zuständige Behörde des Drittlands oder Drittlandsgebiets unterzogen werden, aus dem sie in die Union ausgeführt werden. Bevor der Eingang solcher Tiere, solchen Zuchtmaterials oder solcher Erzeugnisse tierischen Ursprungs in die Union gestattet wird, sollte erforderlichenfalls der Gesundheitsstatus des Ursprungsdrittlands bzw. Ursprungsdrittlandsgebiets überprüft werden. Daher sollten nur Drittländer und Drittlandsgebiete, die nachweisen können, dass sie die Tiergesundheitsanforderungen für den Eingang der Tiere und Produkte in die Union erfüllen, zur Ausfuhr von Tieren und Produkten in die Union zugelassen werden; zu diesem Zweck sollte eine Liste dieser Länder und Gebiete erstellt werden.
die Garantien der zuständigen Behörde des betreffenden Drittlands oder Gebiets hinsichtlich der Einhaltung der einschlägigen Veterinärvorschriften der Union…
von der zuständigen Behörde des Drittlands oder Gebiets , aus dem der Versand erfolgt, zugelassen und gelistet ist, es sei denn, alternative…
Die Tiergesundheitsanforderungen an den Eingang von Arten und Kategorien von Tieren, Zuchtmaterial und Erzeugnissen tierischen Ursprungs aus Drittländern oder…
Für manche Arten und Kategorien von Tieren, Zuchtmaterial und Erzeugnissen tierischen Ursprungs enthalten die vor Annahme dieser Verordnung erlassenen…
Um einheitliche Bedingungen für die Implementierung der Tiergesundheitsanforderungen für den Eingang von Sendungen mit Tieren, Zuchtmaterial oder Erzeugnissen…
Damit die Tiere und Waren, die aus Drittländern in die Union verbracht werden, allen Unionsvorschriften zur Lebensmittelkette oder gleichwertigen Anforderungen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.