Gesetze
Gesetz wird geladen …
Zu Gewährleistung der Rechtssicherheit in Bezug auf die Anwendung der Vorschriften über die Identifizierung und Registrierung von Tieren und Seuchenbekämpfungsmaßnahmen für bestimmte Tierseuchen und Zoonosen sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, gemäß Artikel 290 AEUV Rechtsakte über den Zeitpunkt zu erlassen, zu dem die Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 21/2004 sowie der Richtlinien 92/66/EWG, 2000/75/EG, 2001/89/EG, 2002/60/EG, 2003/85/EG, 2005/94/EG und 2008/71/EG wirksam wird, wobei in dieser Verordnung der späteste Zeitpunkt festgesetzt werden sollte.
Zur Gewährleistung einer wirksamen Anwendung der in dieser Verordnung vorgesehenen Seuchenbekämpfungsmaßnahmen durch Unternehmer, Heimtierhalter und zuständige…
Um ein reibungsloses Funktionieren des Identifizierungs- und Registrierungssystems und die Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten, sollte der Kommission die…
Damit die Möglichkeit gegeben ist, bei Bestehen eines entsprechenden Risikos Vorschriften für die Verbringung von Tieren, die nicht als Land- oder Wassertiere…
In der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates , in der Richtlinie 2003/99/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und in…
Um zu gewährleisten, dass die erforderlichen Vorschriften für das reibungslose Funktionieren der Kennzeichnung, Registrierung und Rückverfolgbarkeit von Rindern…
Zur Gewährleistung rechtlicher Klarheit und zur Vermeidung von Überschneidungen sollten die in Erwägungsgründen 74, 75 und 76 genannten Rechtsakte der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.