Erwägungsgrund 76 32016R0429
Zur Gewährleistung einheitliche Bedingungen für die Durchführung der Verfahren zur Erlangung des Status „seuchenfrei“ sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse hinsichtlich der Festlegung einer Liste derjenigen gelisteten Seuchen, auf die die Kompartimentierung angewendet werden kann, und der genauen Vorschriften für die Einreichung von Anträgen und den Informationsaustausch übertragen werden.