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Die zuständigen Behörden können mitunter aufgrund der begrenzten Mittel nicht alle Tätigkeiten ausführen, die ihnen in dieser Verordnung vorgeschrieben sind. Daher muss eine Rechtsgrundlage für eine Übertragung bestimmter Tätigkeiten auf Tierärzte, die keine amtlichen Tierärzte sind, geschaffen werden. Aus demselben Grund sollten die Mitgliedstaaten auch die Möglichkeit haben, natürlichen und juristischen Personen zu erlauben, unter bestimmten Bedingungen bestimmte Tätigkeiten auszuführen.
Die zuständige Behörde kann Tierärzten, die keine amtlichen Tierärzte sind, eine oder mehrere der nachfolgend genannten Tätigkeiten übertragen:
Die zuständigen Behörden können, soweit es zur Durchführung ihrer Aufgaben nach Absatz 1 erforderlich ist, außerhalb der zuständigen Behörde tätigen Tierärzten…
Die zuständigen Behörden können einer oder mehreren natürlichen Personen bestimmte Aufgaben in Bezug auf andere amtliche Tätigkeiten übertragen, sofern
Damit im gesamten Unionsgebiet die erforderlichen Bedingungen für die Anwendung von Seuchenpräventions- und -bekämpfungsmaßnahmen herrschen, sollte der…
Den Mitgliedstaaten sollte es möglich sein, Aufgaben der zuständigen Behörden auf andere Behörden oder per Gesetz zugelassene oder benannte Stellen zu…
Tierärzte und Angehörige der mit der Gesundheit von Wassertieren befassten Berufe spielen in allen Bereichen des Tiergesundheitsmanagements eine äußerst…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.