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Damit im gesamten Unionsgebiet die erforderlichen Bedingungen für die Anwendung von Seuchenpräventions- und -bekämpfungsmaßnahmen herrschen, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, gemäß Artikel 290 AEUV Rechtsakte zur Übertragung anderer Tätigkeiten, die die zuständigen Behörden auf Tierärzte, die keine amtlichen Tierärzte sind, übertragen können, zu erlassen.
Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 264 in Bezug auf andere Tätigkeiten, die Tierärzten zusätzlich zu den in Absatz 1 genannten…
Um ausreichend genaue Anforderungen in Bezug auf den Eingang in die Union zu gewährleisten, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, gemäß Artikel…
Zur Gewährleistung einer wirksamen Anwendung der in dieser Verordnung vorgesehenen Seuchenbekämpfungsmaßnahmen durch Unternehmer, Heimtierhalter und zuständige…
Um zu gewährleisten, dass die in den Erwägungsgründen 125, 126 und 127 dieser Verordnung genannten Ziele erreicht werden, sollte der Kommission die Befugnis…
Um eine Kontrolle der Verbringung von Wassertieren zu gewährleisten, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, gemäß Artikel 290 AEUV Rechtsakte…
Um zu gewährleisten, dass die in den Erwägungsgründen 112 bis 122 dieser Verordnung genannten Ziele erreicht werden, sollte der Kommission die Befugnis…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.