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Andererseits gibt es eine Reihe von Seuchen, die zwar für die Union von Belang sind, zu deren Tilgung die Mitgliedstaaten jedoch nicht verpflichtet werden müssen. Die Mitgliedstaaten haben die Möglichkeit, für solche Seuchen optionale Tilgungsprogramme zu erstellen, wenn sie entscheiden, dass die Tilgung wichtig für sie ist. Solche optionalen Tilgungsprogramme würden dann auf Unionsebene anerkannt werden und die Umsetzung bestimmter einschlägiger Seuchenbekämpfungsmaßnahmen mit sich bringen. Vorbehaltlich der Zustimmung durch die Kommission können sie dem betreffenden Mitgliedstaat durch ein solches Programm auch ermöglicht werden, bei der Einfuhr von Tieren aus anderen Mitgliedstaaten oder aus Drittländern bestimmte Garantien zu verlangen.
Mitgliedstaaten, die von einer oder mehreren der gelisteten Seuchen gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe c nicht frei sind oder von denen nicht bekannt ist, ob…
In Bezug auf Mitgliedstaaten und Zonen, für die ein Tilgungs- oder Überwachungsprogramm für eine oder mehrere der gelisteten Seuchen gemäß Artikel 8 Absatz 1…
die Zwischenziele und die Seuchenbekämpfungsstrategien für die Durchführung des Tilgungsprogramms.
Die gelisteten Seuchen erfordern unterschiedliche Ansätze. Für einige hochinfektiöse Seuchen, die derzeit in der Union nicht auftreten, müssen strenge Maßnahmen…
Für gelistete Seuchen, die nicht hochinfektiös sind und die einer Tilgungspflicht unterliegen, sollten Seuchenbekämpfungsmaßnahmen so getroffen werden, dass sie…
Außerdem sollten ein Mitgliedstaat die Möglichkeit haben, sein gesamtes Hoheitsgebiet oder Zonen und Kompartimente davon als frei von einer oder mehreren…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.