Erwägungsgrund 80 32016R0429
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung von Notfallplänen und Simulationsübungen sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse hinsichtlich der Festlegung der Vorschriften für die praktische Durchführung dieser Pläne und Übungen übertragen werden.