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Bei Ausbruch einer gelisteten Seuche, bei der man davon ausgeht, dass sie ein hohes Risiko für die Gesundheit von Mensch oder Tier in der Union darstellt, sollten die Mitgliedstaaten gewährleisten, dass unverzüglich Seuchenbekämpfungsmaßnahmen zur Tilgung der betreffenden Seuche ergriffen werden, um die Gesundheit von Mensch und Tier zu schützen.
Die Erfahrung hat gezeigt, dass bei Ausbruch einer schweren Seuche in Mitgliedstaaten, Drittländern oder Drittlandsgebieten, aus denen Tiere oder Produkte in…
Das Auftreten einer gelisteten Seuche bei wild lebenden Tieren kann ein Risiko für die öffentliche Gesundheit und die Gesundheit gehaltener Tiere darstellen.…
Die zuständige Behörde sollte für die Einleitung der ersten Untersuchungen zuständig sein, die dazu dienen, einen Ausbruch einer hochinfektiösen gelisteten…
Die gelisteten Seuchen erfordern unterschiedliche Ansätze. Für einige hochinfektiöse Seuchen, die derzeit in der Union nicht auftreten, müssen strenge Maßnahmen…
Für gelistete Seuchen, die nicht hochinfektiös sind und die einer Tilgungspflicht unterliegen, sollten Seuchenbekämpfungsmaßnahmen so getroffen werden, dass sie…
Die Gemeinschaft hat sich verpflichtet, vorrangig die menschliche Gesundheit durch die Verhütung menschlicher Erkrankungen, insbesondere übertragbarer…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.