Erwägungsgrund 60 32016R0429
Damit einheitliche Bedingungen für die Durchführung der Melde- und Berichtsvorschriften der Union gewährleistet sind, sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse hinsichtlich der Erstellung einer Liste der Seuchen übertragen werden, die den in dieser Verordnung festgelegten Unionsvorschriften für Meldung und Berichterstattung unterliegen, sowie hinsichtlich der Festlegung der für die Seuchenmeldung und -berichterstattung erforderlichen Verfahren, Formate und des Daten- und Informationsaustauschs.