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Gemäß dem wissenschaftlichen Gutachten von ICES sollten die Fänge von Kleinäugigem Rochen in den ICES-Divisionen VIId und VIIe-k und von Blondrochen im ICES-Untergebiet IV reduziert werden. Folglich sollten lokale Bewirtschaftungsmaßnahmen zur Beschränkung der Fänge und zur Bereitstellung besserer wissenschaftlicher Informationen erarbeitet werden. Gemäß der ICES-Empfehlung sollten die Fänge von Kleinäugigem Rochen in den Divisionen VIIf und VIIg auf nicht mehr als 188 Tonnen beschränkt werden. Daher ist es angebracht, die entsprechenden Tabellen mit den Fangmöglichkeiten dahin gehend zu ändern, dass diese Fänge und Anlandungen vorgesehen werden, und die Bestimmungen über die Berichterstattung entsprechend anzupassen.
Eine weitere Reduzierung der Fänge ist erforderlich, weshalb Fänge aus gezielter gewerblicher Fischerei durch die Einführung monatlicher Fangbeschränkungen in…
Gemäß dem wissenschaftlichen Gutachten von ICES sollten die Gesamtfangmenge von Bastardmakrele und dazugehörigen Beifängen in den Unionsgewässern der…
Gemäß Artikel 5 Absatz 7 der Verordnung (EG) Nr. 43/2009 können die zulässigen Fangmengen für Wittling in den ICES-Gebieten IIIa und IV sowie in den…
Fangbeschränkungen für Sandaal in den ICES (International Council for the Exploration of the Sea [Internationaler Rat für Meeresforschung])- Gebieten IIa und…
Den wissenschaftlichen Gutachten des ICES zufolge sollten die Sprottenfänge in der Nordsee verringert werden. Bei der Festsetzung der Fangmöglichkeiten sollte…
Da der ICES bei den wissenschaftlichen Gutachten für die Zwecke der Festsetzung von Fangmöglichkeiten für Dorsch in den Unterdivisionen 22-24 einen neuen Ansatz…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.