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In der Verordnung (EU) 2016/72 wurde die zulässige Gesamtfangmenge (TAC) für Sandaal auf Null festgesetzt. Bei Sandaal handelt es sich um eine kurzlebige Art, für die die wissenschaftlichen Gutachten erst am 22. Februar vorgelegt wurden; die Fischerei beginnt jedoch im April. Die Fangbeschränkungen für diese Art sollten nun im Einklang mit dem wissenschaftlichen Gutachten des Internationalen Rates für Meeresforschung (ICES) angepasst werden. Gemäß dem ICES ist die Echtzeitüberwachung wissenschaftlich geeignet für die Feststellung des Bestands an Sandaal im Bewirtschaftungsgebiet 1, und die Ergebnisse könnten zur Neubewertung dieses wissenschaftlichen Gutachtens und zur Festsetzung einer TAC innerhalb des laufenden Jahres verwendet werden. Dazu sind jedoch Daten (Fänge und biologische Proben) in ausreichendem Umfang erforderlich. Die Fangbeschränkung für Sandaal im Bewirtschaftungsgebiet 1 sollte daher auf ein Niveau festgesetzt werden, das die Erhebung ausreichender Daten über die Bestandsgröße erlaubt.
In Anhang IA der Verordnung (EU) 2015/104 wurden die Fangbeschränkungen für Sandaal in den EU-Gewässern der ICES-Gebiete IIa, IIIa und IV aufgrund des noch…
Gemäß Verordnung (EU) 2016/72, geändert durch die Verordnung (EU) 2016/458 des Rates , ist die zulässige Gesamtfangmenge (TAC) für Sandaal in den…
Gemäß Anhang IID Nummer 6 der Verordnung (EG) Nr. 43/2009 überprüft die Kommission die zulässige Gesamtfangmenge (TAC) und die Quoten für das Jahr 2009 für…
Nach dem Gutachten des ICES ist es angezeigt, eine spezifische Bewirtschaftungsregelung für Sandaal in den Unionsgewässern der ICES-Divisionen IIa und IIIa…
Gemäß Anhang IID Nummer 6 der Verordnung (EG) Nr. 40/2008 hat die Kommission die zulässigen Gesamtfangmengen (TAC) und die Quoten für 2008 für Sandaal in den…
In Anhang IA der Verordnung (EU) Nr. 43/2014 des Rates wurden die Fangbeschränkungen für Sandaal in den EU-Gewässern der ICES-Gebiete IIa, IIIa und IV aufgrund…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.