Art. 1 32016R0005Anhang I (Teil-21) Nummer 21.A.18 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 748/2012 erhält folgende Fassung: „a) Die einschlägigen Lärmschutzanforderungen für die…
Erwägungsgrund 1 32013R0007VERORDNUNG (EU) Nr. 7/2013 DER KOMMISSION vom 8. Januar 2013 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 748/2012 zur Festlegung der Durchführungsbestimmungen für die Erteilung von Lufttüchtigkeits- und Umweltzeugnissen für Luftfahrzeuge und zugehörige Erzeugnisse, Teile und Ausrüstungen sowie für die Zulassung von Entwicklungs- und Herstellungsbetrieben (Text von Bedeutung für den EWR)
Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 schreibt vor, dass Erzeugnisse, Teile und Ausrüstungen den Umweltschutzanforderungen des Anhangs 16 des…
Erwägungsgrund 1 32016R0005Nach Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 müssen Erzeugnisse, Teile und Ausrüstungen den Umweltschutzanforderungen entsprechen, die in Anhang 16…
Erwägungsgrund 2 32013R0007VERORDNUNG (EU) Nr. 7/2013 DER KOMMISSION vom 8. Januar 2013 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 748/2012 zur Festlegung der Durchführungsbestimmungen für die Erteilung von Lufttüchtigkeits- und Umweltzeugnissen für Luftfahrzeuge und zugehörige Erzeugnisse, Teile und Ausrüstungen sowie für die Zulassung von Entwicklungs- und Herstellungsbetrieben (Text von Bedeutung für den EWR)
Das Abkommen von Chicago und seine Anhänge wurden seit der Annahme der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 geändert.
Art. 9 Abs. 1 Buchst. a 32014R0598VERORDNUNG (EU) Nr. 598/2014 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. April 2014 über Regeln und Verfahren für lärmbedingte Betriebsbeschränkungen auf Flughäfen der Union im Rahmen eines ausgewogenen Ansatzes sowie zur Aufhebung der Richtlinie 2002/30/EG
über ein Lärmzeugnis verfügen, das die Einhaltung der Höchstwerte gemäß Band I Kapitel 3 des Anhangs 16 zum Abkommen von Chicago bescheinigt;
Art. 7 Abs. 1 32014R0598VERORDNUNG (EU) Nr. 598/2014 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. April 2014 über Regeln und Verfahren für lärmbedingte Betriebsbeschränkungen auf Flughäfen der Union im Rahmen eines ausgewogenen Ansatzes sowie zur Aufhebung der Richtlinie 2002/30/EG
Grundlage für Entscheidungen über lärmbedingte Betriebsbeschränkungen ist der Lärmwert des Luftfahrzeugs, der durch das gemäß Band I des Anhangs 16 zum Abkommen…