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Die Verordnung (EU) Nr. 492/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates hat Mechanismen für die Zusammenführung und den Ausgleich sowie für den Informationsaustausch eingerichtet, und im Durchführungsbeschluss 2012/733/EU der Kommission sind Bestimmungen für die Arbeitsweise eines Netzes der europäischen Arbeitsvermittlungen (im Folgenden „EURES-Netz“) in Übereinstimmung mit der genannten Verordnung festgelegt. Dieser Rechtsrahmen bedarf einer Überarbeitung, bedingt durch neue Mobilitätsmuster, die verstärkte Notwendigkeit fairer Mobilitätsbedingungen, die technische Entwicklung in Bezug auf die Weitergabe von Informationen über Stellenangebote, die Nutzung einer Vielzahl von Rekrutierungskanäle durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber und die zunehmende Bedeutung anderer Arbeitsvermittlungen neben den öffentlichen Arbeitsverwaltungen („ÖAV“) bei der Bereitstellung von Rekrutierungsleistungen.
Seit seiner Einführung im Jahr 1994 ist EURES ein Kooperationsnetz zwischen der Kommission und den ÖAV, das über sein personelles Netz und über…
Mit dieser Verordnung wird ein Rahmen für die Zusammenarbeit geschaffen, um die Ausübung der Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Union gemäß Artikel 45…
Die Transparenz der Arbeitsmärkte und angemessene Abgleichfunktionen, darunter der Abgleich von Fähigkeiten und Qualifikationen mit den Bedürfnissen des…
Das EURES-Netz trägt innerhalb seiner Tätigkeitsbereiche zu folgenden Zielen bei: a) Erleichterung der Ausübung der durch Artikel 45 AEUV und durch die…
Die Zusammensetzung des EURES-Netzes sollte flexibel genug sein, um die Anpassung an Entwicklungen des Marktes für Rekrutierungsleistungen zu erleichtern. Das…
Um die Zusammensetzung des EURES-Netzes für einen Übergangszeitraum festzulegen und den kontinuierlichen Betrieb mit dem gemäß der Verordnung (EU) Nr. 492/2011…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.