Erwägungsgrund 5 32016R0589
Die zunehmende gegenseitige Abhängigkeit der Arbeitsmärkte erfordert eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen Arbeitsvermittlungen, auch jenen in den Grenzregionen, um die Freizügigkeit aller Arbeitnehmer durch freiwillige Arbeitskräftemobilität innerhalb der Union, die unter fairen Bedingungen erfolgt und im Einklang mit dem Unionsrecht und den nationalen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten gemäß Artikel 46 Buchstabe a AEUV steht, zu gewährleisten. Daher sollte ein Rahmen für die Zusammenarbeit zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten in Bezug auf die Arbeitskräftemobilität innerhalb der Union geschaffen werden. Dieser Rahmen sollte offene Stellen aus der gesamten Union zusammenführen und die Möglichkeit zur Bewerbung auf diese Stellen bieten, die damit verbundenen Unterstützungsleistungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber einführen und einen gemeinsamen Ansatz für den Austausch von Informationen zur Erleichterung dieser Zusammenarbeit vorsehen.