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Die EURES-Mitglieder und gegebenenfalls die EURES-Partner sollten dafür sorgen, dass alle Arbeitnehmer und Arbeitgeber, die ihre Unterstützung suchen, Zugang zu Unterstützungsleistungen haben. Es sollte ein gemeinsames Konzept in Bezug auf diese Leistungen festgelegt werden, und der Grundsatz der Gleichbehandlung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern, die Unterstützung hinsichtlich Arbeitnehmermobilität innerhalb der Union suchen, unabhängig von ihrem Standort in der Union, sollte soweit möglich sichergestellt werden. Daher sollten Grundsätze und Regeln für die Verfügbarkeit von Unterstützungsleistungen auf dem Hoheitsgebiet der einzelnen Mitgliedstaaten festgelegt werden.
Bei der Bereitstellung grundlegender Informationen über das EURES-Portal und das EURES-Netz für Arbeitnehmer und Arbeitgeber sollten die EURES-Mitglieder und…
Die Beteiligung der Sozialpartner am EURES-Netz trägt insbesondere zur Analyse der Hindernisse für die Mobilität sowie zur Förderung der freiwilligen…
Im Einklang mit ihren jeweiligen Aufgaben und Zuständigkeiten sind alle in das EURES-Netz eingebundenen Einrichtungen bestrebt, in enger Zusammenarbeit die…
Die betreffenden EURES-Mitglieder und -Partner machen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber über ihre Informationskanäle klar ersichtlich, welche…
Auf begründeten Wunsch des Arbeitnehmers leisten die EURES-Mitglieder und gegebenenfalls die EURES-Partner weitere Unterstützung bei der Stellensuche und…
Wünscht ein Arbeitgeber eine weiterführende Unterstützung und besteht eine realistische Wahrscheinlichkeit einer Rekrutierung innerhalb der Union, so leisten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.