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Bei der Bereitstellung grundlegender Informationen über das EURES-Portal und das EURES-Netz für Arbeitnehmer und Arbeitgeber sollten die EURES-Mitglieder und gegebenenfalls die EURES-Partner einen wirksamen Zugang zu den Unterstützungsleistungen gemäß dieser Verordnung nicht nur dadurch ermöglichen, dass sie sicherstellen, dass diese Leistungen auf ausdrücklichem Wunsch eines einzelnen Arbeitnehmers oder Arbeitgebers zur Verfügung gestellt werden, sondern dass sie gegebenenfalls auch von sich aus Informationen über EURES für Arbeitnehmer und Arbeitgeber anlässlich der ersten Kontaktaufnahme („Mainstreaming von EURES“) bereitstellen und proaktiv Unterstützung in diesem Bereich im gesamten Rekrutierungsverfahren anbieten.
Die EURES-Mitglieder und gegebenenfalls die EURES-Partner stellen Arbeitnehmern und Arbeitgebern grundlegende Informationen über das EURES-Portal,…
Auf Wunsch eines Arbeitgebers informieren die EURES-Mitglieder und gegebenenfalls die EURES-Partner ihn über die Rekrutierungsmöglichkeiten und beraten ihn…
Auf Wunsch der Arbeitnehmer informieren die EURES-Mitglieder und gegebenenfalls die EURES-Partner sie über individuelle Beschäftigungsmöglichkeiten und beraten…
Auf Wunsch eines Arbeitnehmers oder eines Arbeitgebers stellen die EURES-Mitglieder und gegebenenfalls die EURES-Partner Folgendes zur Verfügung: a) allgemeine…
Die betreffenden EURES-Mitglieder und -Partner machen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber über ihre Informationskanäle klar ersichtlich, welche…
Die EURES-Mitglieder und -Partner stellen sicher, dass die Arbeitnehmer und Arbeitgeber, die ihre Dienste in Anspruch nehmen, Zugang zu allgemeinen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.