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Die EURES-Mitglieder und gegebenenfalls die EURES-Partner bieten Arbeitgebern, die an der Rekrutierung von Arbeitnehmern aus anderen Mitgliedstaaten interessiert sind, ohne ungebührliche Verzögerung die Inanspruchnahme der in den Absätzen 2 und 3 beschriebenen Dienstleistungen an.
Auf Wunsch eines Arbeitgebers informieren die EURES-Mitglieder und gegebenenfalls die EURES-Partner ihn über die Rekrutierungsmöglichkeiten und beraten ihn hierzu; insbesondere bieten sie ihnen folgende Dienstleistungen: a) Information über die spezifischen Vorschriften für die Rekrutierung aus einem anderen Mitgliedstaat und über Faktoren, die eine derartige Rekrutierung erleichtern können; b) gegebenenfalls Informationen und Unterstützung in Bezug auf das Abfassen individueller Stellenprofile in Stellenangeboten und Unterstützung bei der Gewährleistung von deren Vereinbarkeit mit den europäischen technischen Standards und Formaten gemäß Artikel 17 Absatz 8 und Artikel 19 Absatz 6.
Wünscht ein Arbeitgeber eine weiterführende Unterstützung und besteht eine realistische Wahrscheinlichkeit einer Rekrutierung innerhalb der Union, so leisten die EURES-Mitglieder und gegebenenfalls die EURES-Partner unter Berücksichtigung der Bedürfnisse des Arbeitgebers weitere Unterstützung und erbringen zusätzliche Leistungen. Auf Wunsch wird eine individuelle Beratung zum Abfassen von Profilen für Stellenangebote von den EURES-Mitgliedern oder gegebenenfalls von den EURES-Partnern durchgeführt.
die Bereitstellung spezifischer Informationen für registrierte Arbeitsuchende aus Drittstaaten, die für eine offene Stelle im EU-Talentpool ausgewählt wurden,…
Ferner sollten die Unterstützungsleistungen die Suche geeigneter Bewerber in einem anderen Mitgliedstaat für diejenigen Arbeitgeber erleichtern, die an der…
Auf Wunsch der Arbeitnehmer informieren die EURES-Mitglieder und gegebenenfalls die EURES-Partner sie über individuelle Beschäftigungsmöglichkeiten und beraten…
Bei der Bereitstellung grundlegender Informationen über das EURES-Portal und das EURES-Netz für Arbeitnehmer und Arbeitgeber sollten die EURES-Mitglieder und…
Auf Wunsch eines Arbeitnehmers oder eines Arbeitgebers stellen die EURES-Mitglieder und gegebenenfalls die EURES-Partner Folgendes zur Verfügung: a) allgemeine…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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