Erwägungsgrund 23 32016R0589
Es sollte eine Koordinierungsgruppe eingerichtet werden, die eine Koordinierungsrolle in Bezug auf die Tätigkeiten und die Funktionsweise des EURES-Netzes ausüben sollte. Sie sollte als Plattform für den Informationsaustausch und den Austausch bewährter Verfahren dienen, insbesondere zur Erstellung und Verbreitung im gesamten EURES-Netz von geeigneten Informationen und Leitfäden für Arbeitnehmer, einschließlich Grenzgänger, und Arbeitgeber. Sie sollte ferner im Rahmen des Verfahrens zur Ausarbeitung von Mustern, technischen Standards und Formaten sowie zur Festlegung einheitlicher detaillierter Spezifikationen für die Datenerhebung und -analyse gehört werden. Die Sozialpartner sollten an den Beratungen der Koordinierungsgruppe insbesondere im Bereich der strategischen Planung, Entwicklung, Umsetzung, Überwachung und Bewertung der Dienstleistungen und Tätigkeiten gemäß dieser Verordnung teilnehmen können. Damit Synergieeffekte zwischen der Arbeit des EURES-Netzes und dem gemäß dem Beschluss Nr. 573/2014/EU des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichteten ÖAV-Netzwerk erzielt werden, sollte die Koordinierungsgruppe mit dem Vorstand des ÖAV-Netzwerks zusammenarbeiten. Diese Zusammenarbeit könnte beinhalten, dass bewährte Verfahren ausgetauscht werden und der Vorstand über die derzeitigen und geplanten Tätigkeiten des EURES-Netzes regelmäßig informiert wird.