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Die zunehmende gegenseitige Abhängigkeit der Arbeitsmärkte erfordert eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen Arbeitsvermittlungen, auch jenen in den Grenzregionen, um die Freizügigkeit aller Arbeitnehmer durch freiwillige Arbeitskräftemobilität innerhalb der Union, die unter fairen Bedingungen erfolgt und im Einklang mit dem Unionsrecht und den nationalen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten gemäß Artikel 46 Buchstabe a AEUV steht, zu gewährleisten. Daher sollte ein Rahmen für die Zusammenarbeit zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten in Bezug auf die Arbeitskräftemobilität innerhalb der Union geschaffen werden. Dieser Rahmen sollte offene Stellen aus der gesamten Union zusammenführen und die Möglichkeit zur Bewerbung auf diese Stellen bieten, die damit verbundenen Unterstützungsleistungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber einführen und einen gemeinsamen Ansatz für den Austausch von Informationen zur Erleichterung dieser Zusammenarbeit vorsehen.
Ein umfassendes Verständnis des Arbeitskräftebedarfs in Bezug auf Berufe, Wirtschaftszweige und Bedürfnisse der Arbeitgeber würde das Recht auf Freizügigkeit…
Zwischen der Freizügigkeit der Arbeitnehmer, der Beschäftigung und der Berufsausbildung, insbesondere soweit diese zum Ziel hat, die Arbeitnehmer in die Lage zu…
Die Ausübung des Rechts auf Freizügigkeit der Arbeitnehmer würde dadurch erleichtert werden, dass Instrumente zur Unterstützung der Zusammenführung und des…
Die Transparenz der Arbeitsmärkte und angemessene Abgleichfunktionen, darunter der Abgleich von Fähigkeiten und Qualifikationen mit den Bedürfnissen des…
Die Freizügigkeit der Arbeitnehmer ist eines der wesentlichen Elemente für die Entwicklung eines stärker integrierten Arbeitsmarkts der Union, auch in…
Eine umfassendere Auswahl an Unterstützungsdiensten zur Arbeitnehmermobilität innerhalb der Union kommt den Arbeitnehmern zugute. Unterstützungsleistungen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.