Erwägungsgrund 4 32016R0691
Die Richtlinie (EU) 2015/2203 schafft Klarheit in Bezug auf die Einstufung bestimmter Stoffe in Nährkaseinaten, die als Lebensmittelzusatzstoffe gelten. Die Bestimmungen über Zusatzstoffe der Richtlinie (EU) 2015/2203 sollten sich in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 widerspiegeln.