Erwägungsgrund 6 32016R0691
Durch die Übertragung wird Rechtssicherheit gewährleistet, und es werden keine neuen Verwendungen von Lebensmittelzusatzstoffen eingeführt. Es handelt sich bei der erweiterten Verwendung dieser Zusatzstoffe um eine Aktualisierung der EU-Liste, die voraussichtlich keine Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit hat. Aus diesem Grund kann auf die Einholung eines Gutachtens bei der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit verzichtet werden.