Erwägungsgrund 1 32016R0793
Die Verordnung (EG) Nr. 953/2003 des Rates wurde mehrfach erheblich geändert. Aus Gründen der Klarheit und der Übersichtlichkeit empfiehlt es sich, sie zu kodifizieren.
Die Verordnung (EG) Nr. 953/2003 des Rates wurde mehrfach erheblich geändert. Aus Gründen der Klarheit und der Übersichtlichkeit empfiehlt es sich, sie zu kodifizieren.